Welche Voraussetzungen sollten für eine Behandlung gegeben sein?
Der Zahnhalteapparat muss entzündungsfrei sein. Bei Rauchern lehnen wir in der Regel einen solchen Eingriff ab, da die Aussichten auf einen Erfolg wegen möglicher Durchblutungsstörungen zu gering sind. In seltenen Fällen machen anatomische Bedingungen eine Behandlung unmöglich (z.B. wenn die Zahnwurzel weit aus dem Zahnbogen nach außen abweicht).
Ob dieser Eingriff bei Ihnen möglich ist, klären wir gern im individuellen Beratungsgspräch.
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